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Was Datenschutzbetreuung für Ihre Praxis kostet

Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Praxis und Ihrem tatsächlichen Aufwand passt.

Sie möchten vor einer Entscheidung wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Einen verbindlichen Preis können wir nennen, sobald wir Ihre Praxis und den vorhandenen Stand kennen.

Der kostenlose Check dauert 45 Minuten. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot, bevor Sie etwas unterschreiben.

Woran der Aufwand hängt

Für dringende Fälle berechnen wir keinen Zuschlag.

01

An der Größe Ihres Teams

Entscheidend ist, wie viele Personen regelmäßig mit Patientendaten arbeiten. Teilzeitkräfte zählen dabei einzeln.

02

An den vorhandenen Unterlagen

Wenn Verarbeitungsverzeichnis, Verträge und Maßnahmen bereits gepflegt sind, prüfen und aktualisieren wir sie. Fehlen die Unterlagen, bauen wir sie mit Ihnen auf. Darin liegt meist der größte Unterschied im ersten Jahr.

03

An Standorten und Systemen

Mehrere Standorte oder Praxisverwaltungssysteme bedeuten zusätzliche Abläufe, Verträge und Berechtigungskonzepte. Auch eine eigene IT-Abteilung erfordert eine andere Abstimmung als ein externer IT-Dienstleister.

04

An Ihrem Eigenanteil

Sie können Teile der Dokumentation selbst übernehmen oder uns mit der laufenden Pflege beauftragen. Beides wird im Angebot getrennt ausgewiesen.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Einrichtung, Betreuung und Schulung werden im Angebot einzeln aufgeführt. So sehen Sie genau, wofür welche Kosten entstehen.

01Die einmalige Einrichtung
Wir nehmen Ihre Abläufe auf, prüfen vorhandene Verträge und Dokumente und erstellen die fehlenden Unterlagen. Dazu gehören insbesondere das Verarbeitungsverzeichnis und die Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
02Die laufende Betreuung
Der monatliche Betrag umfasst die Benennung, die Meldung an Ihre Aufsichtsbehörde, die Pflege der Unterlagen, die Erreichbarkeit bei Fragen und ein jährliches Audit. Einzelheiten finden Sie bei unseren Leistungen.
03Die Schulung Ihres Teams
Der Preis richtet sich nach Format und Teilnehmerzahl. Möglich sind ein Online-Webinar, eine Schulung vor Ort oder ein E-Learning-Modul. Für vertragszahnärztliche Praxen verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V regelmäßige Mitarbeiterschulungen. Mehr dazu steht auf der Seite zur Datenschutzschulung für das Praxisteam.

Was in keinem Fall enthalten ist

Anwaltliche Beratung und die Vertretung vor Gericht gehören nicht zu unserem Angebot. Wenn eine Frage rechtlich im Einzelfall geklärt werden muss, weisen wir Sie darauf hin.

Auch Einrichtung und Betrieb Ihrer IT übernehmen wir nicht. Wir prüfen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen für ein angemessenes Schutzniveau erforderlich sind, und stimmen die Umsetzung bei Bedarf mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Danach läuft der Vertrag weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Im ersten Jahr nehmen wir Ihre Abläufe auf, bauen fehlende Unterlagen auf und führen das jährliche Audit durch. Danach geht es vor allem darum, den Stand aktuell zu halten und Änderungen zu begleiten.

Ihr Ansprechpartner: Lukasz Lepiocha

Lukasz ist DEKRA-zertifizierter Datenschutzauditor und bei neuen Anfragen Ihr erster Ansprechpartner. Auch wenn eine E-Mail falsch verschickt wurde, ein Datenträger fehlt oder Post von der Aufsichtsbehörde kommt, erreichen Sie uns direkt.

Wann Sie eine Zahl bekommen

Nach dem kostenlosen Check erhalten Sie Ihr Angebot schriftlich.

Im 45-minütigen Gespräch klären wir, wie viele Personen mit Patientendaten arbeiten, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Systeme und Standorte berücksichtigt werden müssen. Auf dieser Grundlage berechnen wir Einrichtung, laufende Betreuung und Schulung.

Wenn nur einzelne Punkte fehlen und Ihr Team sie selbst erledigen kann, halten wir auch das in der Einschätzung fest. Zur Vorbereitung können Sie die DSGVO-Checkliste für die Zahnarztpraxis nutzen.

Einen Termin und unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite.

Was Praxen sonst noch fragen

Müssen wir überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Das hängt von der Zahl der Personen ab, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, und von der Art der Verarbeitung. Hinzu kommt, dass die Aufsichtsbehörden die Regeln für Zahnarztpraxen unterschiedlich auslegen. Deshalb prüfen wir die Benennungspflicht immer für die einzelne Praxis.

Beide Auffassungen im Einzelnen

Wir sind nur zwölf. Betrifft uns das?

Möglicherweise. Gezählt werden Personen, nicht Vollzeitstellen. Außerdem kann die Art der Datenverarbeitung eine Rolle spielen. Zwölf Beschäftigte allein reichen deshalb nicht für eine sichere Antwort.

Und wenn wir Sie gar nicht brauchen?

Dann sagen wir Ihnen, welche offenen Punkte Ihr Team selbst erledigen kann. Aus dem kostenlosen Check entsteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit.

Die Checkliste zum Selbstprüfen

Was im kostenlosen Check passiert

Nach dem kostenlosen Check erhalten Sie ein verbindliches Angebot für Ihre Praxis.

In 45 Minuten sprechen wir über die wichtigsten Abläufe Ihrer Praxis: Anmeldung, Dokumentation, Kommunikation, Software und Abrechnung. Anschließend erhalten Sie unsere Einschätzung schriftlich.

Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Punkte Sie selbst erledigen können und wobei Unterstützung sinnvoll wäre.

  • Keine Vorbereitung nötig
  • Schriftliche Zusammenfassung
  • Persönlicher Ansprechpartner