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Datenschutzschulung für das Praxisteam
Wir machen Datenschutz verständlich und zeigen Ihrem Team, worauf es im Praxisalltag ankommt.
Eine gute Datenschutzschulung gibt dem Team klare Antworten für den Praxisalltag: Was darf ich Angehörigen am Telefon sagen? Was mache ich mit einer falsch versendeten E-Mail? Wann muss der Empfangsrechner gesperrt werden? Zu jeder Schulung gehört außerdem ein Nachweis für die Praxisunterlagen.
Warum das Team geschult werden muss
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist für vertragszahnärztliche Praxen verbindlich. Sie sieht regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung für IT-Sicherheit vor. Mitarbeitende müssen außerdem wissen, dass Informationen aus der Praxis nur für den vorgesehenen internen Gebrauch bestimmt sind.
Auch das Datenschutzrecht verlangt angemessene Schutzmaßnahmen für Gesundheitsdaten und nennt ausdrücklich die Sensibilisierung der Beschäftigten. Personen, die der Praxis unterstellt sind, dürfen personenbezogene Daten nur auf Anweisung verarbeiten. Diese Anweisungen müssen bekannt und im Alltag verständlich sein.
Daneben gilt die Verschwiegenheitspflicht. Nach der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer sind alle in der Praxis tätigen Personen darüber zu belehren; die Belehrung ist zu dokumentieren. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer.
Alle Teilnehmenden erhalten von uns eine Bescheinigung mit Datum, Dauer und den behandelten Themen. Die Praxis bewahrt diese Nachweise zusammen mit ihrer übrigen Datenschutz- und QM-Dokumentation auf.
Diese Situationen üben wir mit Ihrem Team

Am Empfang. Beim Aufstehen wird der Bildschirm gesperrt. Telefonnotizen, Karteikarten und Unterlagen bleiben nicht offen auf dem Tresen liegen. Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt, Geräte beim Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren oder den Benutzer abzumelden.
Im Wartezimmer. Namen sollten nur so aufgerufen werden, wie es mit den Patienten besprochen ist. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen empfiehlt eine vorherige Information und auf Wunsch einen diskreten Aufruf, etwa über Nummern. Er empfiehlt außerdem eine Trennung von Warte- und Empfangsbereich. Dabei handelt es sich um eine Behördenauffassung, nicht um den Wortlaut eines Gesetzes.
Am Telefon. Nennt ein Angehöriger die Daten selbst, kann die Praxis einen Terminwunsch aufnehmen. Beim Absagen oder Verschieben würde die Praxis dagegen bestätigen, dass überhaupt ein Termin besteht. Dafür verlangt die niedersächsische Aufsichtsbehörde eine Einwilligung. Ein sicherer Satz für die Rezeption lautet: „Ich nehme Ihre Nachricht gerne auf und melde mich direkt bei der Patientin.“
Bei Messenger-Nachrichten. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde hält WhatsApp in der Praxis unter anderem wegen der Übermittlung von Adressbuchdaten für unzulässig. Die Praxis bleibt auch dann verantwortlich, wenn ein privates Telefon verwendet wird.
Bei privaten und mobilen Geräten. Geräte mit Praxisdaten brauchen einen sicheren Sperrcode. App- und Betriebssystemzugriffe werden auf das Erforderliche begrenzt; bei Verlust muss die SIM-Karte zeitnah gesperrt werden. Für mittlere Praxen sollte außerdem festgelegt sein, welche Daten mobil übertragen werden dürfen.
Bei einem Vorfall. Jede Person im Team muss wissen, wem sie einen Fehlversand, eine Schadsoftware-Meldung oder einen offenen E-Mail-Verteiler sofort meldet. Eine erforderliche Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen; eine spätere Meldung ist zu begründen.
Mehr zu Auskunft, Weitergabe und Aufbewahrung steht unter Patientendaten in der Zahnarztpraxis. Mit unserer DSGVO-Checkliste können Sie vorab prüfen, welche Unterlagen schon vorhanden sind.
Unsere Schulungsformate
Alle Formate schließen mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach dem kostenlosen Check, weil Format, Teamgröße und bei einem Vor-Ort-Termin die Anfahrt den Aufwand bestimmen. Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen und Kosten.
- 1
Live-Webinar
Das Webinar dauert zwei bis drei Stunden. Ihr Team kann währenddessen Fragen stellen; es handelt sich nicht um eine Aufzeichnung.
- 2
Schulung in Ihrer Praxis
Wir kommen zu Ihnen und beziehen Empfang, Wartezimmer und die tatsächlichen Arbeitswege in die Schulung ein. Dauer und Termin richten sich nach Teamgröße und Themenumfang.
- 3
E-Learning
Dieses Format eignet sich für Teams ohne gemeinsamen Termin sowie für neue Mitarbeitende und Rückkehrer. Die Bearbeitungszeit stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Unsere Erfahrung in Zahlen
Unternehmenszahlen von Eduodo; Bewertung bei Google. Stand: 11.09.2026.
Schulung, Belehrung und Verpflichtung
Für die Praxis sind drei Vorgänge zu unterscheiden:
- Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulung vermittelt das Verhalten im Alltag.
- Die Verschwiegenheitsbelehrung erfüllt die berufsrechtliche Dokumentationspflicht. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.
- Die Vertraulichkeitsvereinbarung regelt den Umgang externer Dienstleister mit Patientengeheimnissen.
Schulung und Belehrung können am selben Termin stattfinden, werden aber getrennt dokumentiert. Wir stellen die Teilnahmebescheinigung und die passenden Verpflichtungserklärungen bereit und klären, wer welches Dokument unterschreibt. Die Nachweise lassen sich in die Unterweisungsdokumentation des Qualitätsmanagements aufnehmen. Mehr zum QM-Handbuch
Wie oft sollte geschult werden?
Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt regelmäßige Schulungen, nennt dafür aber keinen festen Jahresrhythmus. Wir empfehlen eine jährliche Auffrischung. Zusätzlich sollte das Team bei einer neuen Praxissoftware, einem neuen Dienstleister mit Datenzugriff oder nach einem Vorfall geschult werden.
Auch ein Personalwechsel löst Aufgaben aus. Zugangsdaten, die ausgeschiedenen Mitarbeitenden bekannt waren, müssen geändert oder vernichtet werden. Vor dem Austritt ist erneut auf die fortdauernde Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.
In der laufenden Betreuung erinnern wir an die vereinbarten Termine und halten die Nachweise mit der Praxis aktuell.
Was nach Ihrer Anfrage passiert
Sie fragen an
Antwort innerhalb eines Werktags
Schreiben Sie uns über das Formular oder suchen Sie sich direkt einen Termin im Kalender aus.
Das Gespräch
45 Minuten
Wir sprechen über die Abläufe in Ihrer Praxis – von der Anmeldung über die Software bis zur Abrechnung. Sie müssen nichts vorbereiten.
Die schriftliche Einschätzung
Danach fassen wir zusammen, was bereits gut läuft und welche Punkte Sie angehen sollten. Falls Sie Unterstützung möchten, erhalten Sie auch ein aufgeschlüsseltes Angebot.
Ihre Entscheidung
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wobei wir Sie unterstützen sollen. Das Gespräch verpflichtet Sie zu nichts.
Ratgeber für Zahnarztpraxen
Verständliche Antworten auf die Datenschutzfragen, die uns in Zahnarztpraxen regelmäßig begegnen.
Datenschutz in der Zahnarztpraxis
Ein verständlicher Überblick über die Datenschutzthemen, die im Praxisalltag wirklich eine Rolle spielen.
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WeiterlesenWas im kostenlosen Check passiert
Wir prüfen mit Ihnen, welche Schulung und welche Nachweise Ihrem Team aktuell fehlen.
In 45 Minuten sprechen wir über die wichtigsten Abläufe Ihrer Praxis: Anmeldung, Dokumentation, Kommunikation, Software und Abrechnung. Anschließend erhalten Sie unsere Einschätzung schriftlich.
Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Punkte Sie selbst erledigen können und wobei Unterstützung sinnvoll wäre.
- Keine Vorbereitung nötig
- Schriftliche Zusammenfassung
- Persönlicher Ansprechpartner