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Datenschutz für Zahnarztpraxen

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation. Danach wissen Sie, was bereits passt, was noch fehlt und ob Sie Unterstützung brauchen.

Zahnarzt mit Lupenbrille während einer Behandlung
2.050+Datenschutz-Audits im Gesundheitswesen
250+betreute Einrichtungen
5,0bei 127 Google-Bewertungen für Eduodo
8Menschen im Eduodo-Team

Unternehmenszahlen von Eduodo; Bewertung bei Google. Stand: 11.09.2026.

Im Praxisalltag bleibt für Datenschutz oft wenig Zeit. Trotzdem müssen Unterlagen, Verträge und Abläufe stimmen. Wir helfen Ihnen dabei und konzentrieren uns ausschließlich auf Zahnarztpraxen.

Was Sie bei uns bekommen

Sie können uns dauerhaft beauftragen, einzelne Themen mit uns aufarbeiten oder Ihr Team schulen lassen. Im Erstgespräch klären wir, was zu Ihrer Praxis passt.

Einmalige Unterstützung

Fehlen Unterlagen oder soll ein einzelnes Thema geklärt werden, bringen wir genau diesen Bereich in Ordnung. Anschließend kann Ihr Team ihn selbst weiterführen.

Warum ausschließlich Zahnmedizin

In einer Zahnarztpraxis treffen Datenschutz, Schweigepflicht und besondere technische Abläufe aufeinander. Wer diese Abläufe kennt, kommt schneller zu einer Lösung, die im Alltag funktioniert.

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; die Behandlung ist eine davon. Zusätzlich gilt die Schweigepflicht, in deren Vorschrift Zahnärzte ausdrücklich genannt sind. Auch externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit das für ihre Tätigkeit erforderlich ist.

Zwei Behandelnde arbeiten gemeinsam an einer Patientin

Dazu kommen Themen, die für Zahnarztpraxen typisch sind: Praxissoftware, Fernwartung, Telematikinfrastruktur, Röntgenbilder und unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Patientenakte ist grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren, Röntgenaufzeichnungen können deutlich längeren Fristen unterliegen. Auch KI-gestützte Befundung, Diktatprogramme und Textwerkzeuge am Empfang müssen richtig eingeordnet werden.

Zu diesen Themen finden Sie eigene Seiten: Praxissoftware und Datenschutz, Telematikinfrastruktur, Patientendaten in der Zahnarztpraxis und künstliche Intelligenz in der Zahnarztpraxis. Den vollständigen Überblick bietet Datenschutz in der Zahnarztpraxis.

KI ist in vielen Praxisprogrammen längst angekommen

Befundungshilfen im Röntgenmodul, Diktatprogramme und allgemeine Textwerkzeuge sind typische Beispiele. Oft wird eine neue Funktion eingeführt, ohne dass im Team jemand ausdrücklich von einem „KI-Projekt" spricht.

Für die Pflichten Ihrer Praxis ist entscheidend, wie Sie ein System einsetzen. Wer fertige Software nutzt, ist in der Regel Betreiber. Das ist etwas anderes, als selbst eine KI unter eigenem Namen anzubieten.

Was für Ihre Praxis gilt
  • Seit 2. August 2026Viele Vorgaben der KI-Verordnung gelten bereits. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme gelten spätere Termine.
  • Betreiber, nicht AnbieterEine Praxis wird nicht allein dadurch zum Anbieter, dass sie eine fertige KI-Funktion einkauft und verwendet.
  • KI-KompetenzWer KI-Werkzeuge einsetzt, muss angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Team ergreifen.
  • Und der Datenschutz?Sobald ein KI-Dienst Patientendaten verarbeitet, müssen auch die Vorgaben der DSGVO und die Schweigepflicht berücksichtigt werden.
Behandelnde Hände untersuchen ein Zahnmodell mit einer Sonde

Die Frage, die wir am häufigsten hören

„Müssen wir überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen?"

10Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen

bejaht die Benennungspflicht für Praxen, in denen zehn oder mehr Personen mit Patientendaten umgehen.

20Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

liest dieselbe Beschlusslage anders und kommt auf zwanzig Personen.

Deshalb müssen neben der Teamgröße auch die zuständige Aufsichtsbehörde und besondere Verarbeitungen geprüft werden. Das Ergebnis halten wir schriftlich fest.

Müssen wir überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Dafür sind zwei Regeln wichtig. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besteht die Pflicht grundsätzlich ab 20 Personen, die in der Regel ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Unabhängig davon kann die Pflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehen, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien liegt.

Bei der Anwendung dieser zweiten Regel auf Zahnarztpraxen kommen die Aufsichtsbehörden zu unterschiedlichen Ergebnissen. Niedersachsen nennt für Praxen und Berufsausübungsgemeinschaften zehn Personen, die mit Patientendaten umgehen. Nordrhein-Westfalen kommt auf zwanzig Personen.

Deshalb reicht die Beschäftigtenzahl allein für eine verlässliche Antwort nicht aus. Außerdem zählen Personen, nicht Vollzeitstellen. Wenn zehn oder mehr Menschen in Ihrer Praxis mit Patientendaten arbeiten, sollten Sie die Frage prüfen und das Ergebnis schriftlich festhalten. Die Hintergründe und die Zählweise erklären wir auf der Seite zum externen Datenschutzbeauftragten für die Zahnarztpraxis.

Wer hinter Eduodo Dental steht

Eduodo Dental ist der Zahnmedizin-Bereich von Eduodo. Unser Team besteht aus acht Personen mit unterschiedlichen Aufgaben.

Lukasz Lepiocha führt das Unternehmen, ist DEKRA-zertifizierter Datenschutzauditor und Ihr erster Ansprechpartner. Stefanie Lepiocha und Kayihan Morid arbeiten im Datenschutz. Manuel Illmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, René Bußkamp Arbeitsschutzbeauftragter. Jakub Pytlik verantwortet Marketing und Vertrieb, Volkan Gökdemir die sozialen Netzwerke und Beate Szneider die Verwaltung.

Bei einer formellen Benennung werden die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Mehr über das Team und unsere Arbeitsweise lesen Sie unter Die Menschen hinter Eduodo Dental.

  • Lukasz Lepiocha, Geschäftsführer, DEKRA-zertifizierter Datenschutzauditor

    Lukasz Lepiocha

    Geschäftsführer, DEKRA-zertifizierter Datenschutzauditor

  • Stefanie Lepiocha, Datenschutzexpertin, Assistenz der Geschäftsführung

    Stefanie Lepiocha

    Datenschutzexpertin, Assistenz der Geschäftsführung

  • Kayihan Morid, Datenschutzexperte

    Kayihan Morid

    Datenschutzexperte

  • Manuel Illmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Manuel Illmann

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • René Bußkamp, Arbeitsschutzbeauftragter

    René Bußkamp

    Arbeitsschutzbeauftragter

  • Jakub Pytlik, Marketing und Vertrieb

    Jakub Pytlik

    Marketing und Vertrieb

  • Volkan Gökdemir, Soziale Netzwerke

    Volkan Gökdemir

    Soziale Netzwerke

  • Beate Szneider, Verwaltung

    Beate Szneider

    Verwaltung

Das Team hinter Eduodo Dental.

Das sagen Zahnarztpraxen über uns

Für Eduodo haben wir bereits viele Einrichtungen im Gesundheitswesen begleitet. Hier lesen Sie drei Stimmen aus Zahn- und KFO-Praxen.

Alle 127 Google-Bewertungen ansehen (Durchschnitt: 5,0). Die Gesamtbewertung bezieht sich auf alle von Eduodo betreuten Bereiche im Gesundheitswesen.

  • Es wurden alle schon vorhandenen Formulare überprüft und fehlende ergänzt.

    Zahnarztpraxis SiedentZahnarztpraxis in Langenhagen · Auszug aus der Google-Rezension

  • Für Fragen wird sich sehr viel Zeit genommen.

    Lars AhlskogZahnarztpraxis in Tuttlingen · Auszug aus der Google-Rezension

  • Das Datenschutzaudit von Herrn Lepiocha war trotz trockenem Thema sehr kurzweilig.

    Carolin BüchnerKieferorthopädische Praxis in Fulda · Auszug aus der Google-Rezension

Stand: 11.09.2026

Was nach Ihrer Anfrage passiert

  1. Sie fragen an

    Antwort innerhalb eines Werktags

    Schreiben Sie uns über das Formular oder suchen Sie sich direkt einen Termin im Kalender aus.

  2. Das Gespräch

    45 Minuten

    Wir sprechen über die Abläufe in Ihrer Praxis – von der Anmeldung über die Software bis zur Abrechnung. Sie müssen nichts vorbereiten.

  3. Die schriftliche Einschätzung

    Danach fassen wir zusammen, was bereits gut läuft und welche Punkte Sie angehen sollten. Falls Sie Unterstützung möchten, erhalten Sie auch ein aufgeschlüsseltes Angebot.

  4. Ihre Entscheidung

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wobei wir Sie unterstützen sollen. Das Gespräch verpflichtet Sie zu nichts.

Was wir übernehmen

WobeiDas tun wirDas tun wir nicht
BestandsaufnahmeWir sehen uns Ihre tatsächlichen Abläufe an: den Empfang, die Zugriffsrechte und die Wege, auf denen Befunde weitergegeben werden – bei Bedarf auch vor Ort.Eine reine Fragebogenauswertung ohne Blick auf den Praxisalltag.
RechtsfragenWir erklären die geltenden Vorgaben und setzen sie mit Ihnen im Praxisalltag um.Rechtsberatung im Einzelfall oder die Vertretung in einem Rechtsstreit.Dafür: anwaltliche Klärung
SoftwareWir prüfen Datenschutzverträge und zeigen Ihnen, welche Nachweise Sie vom Anbieter brauchen.Eine Kaufempfehlung für ein bestimmtes Praxisverwaltungssystem.
ErgebnisSie erhalten nachvollziehbare Unterlagen, klare Zuständigkeiten und konkrete nächste Schritte.Eine Garantie für die spätere Bewertung durch eine Aufsichtsbehörde.
BetreuungSo viel Unterstützung, wie Ihre Praxis tatsächlich braucht.Aufgaben, die Ihr Team nach einer klaren Einordnung gut selbst erledigen kann.Dafür: Ihr Team, mit der DSGVO-Checkliste

Was in einer Zahnarztpraxis tatsächlich anfällt

Verständliche Antworten auf die Datenschutzfragen, die uns in Zahnarztpraxen regelmäßig begegnen.

Was im kostenlosen Check passiert

Im kostenlosen Check klären wir, wo Ihre Praxis steht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

In 45 Minuten sprechen wir über die wichtigsten Abläufe Ihrer Praxis: Anmeldung, Dokumentation, Kommunikation, Software und Abrechnung. Anschließend erhalten Sie unsere Einschätzung schriftlich.

Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Punkte Sie selbst erledigen können und wobei Unterstützung sinnvoll wäre.

  • Keine Vorbereitung nötig
  • Schriftliche Zusammenfassung
  • Persönlicher Ansprechpartner

Häufige Fragen

Was kostet das?

Nach dem kostenlosen Check erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Der Preis hängt von der Größe und Zahl Ihrer Standorte, Ihrer technischen Umgebung, den vorhandenen Unterlagen und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

Woran der Aufwand hängt

Wird es teurer, wenn es eilig ist?

Nein. Wir berechnen keinen Zuschlag dafür, dass ein Schreiben der Aufsichtsbehörde auf dem Tisch liegt.

Was kostet der Check?

Nichts. Das Gespräch dauert 45 Minuten, ist unverbindlich und erfordert keine Vorbereitung.

Und wenn wir Sie gar nicht brauchen?

Dann sagen wir Ihnen, welche offenen Punkte Ihr Team selbst erledigen kann. Aus dem kostenlosen Check entsteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit.

Die Checkliste zum Selbstprüfen